Stillstand ist Rückschritt: Prüfen Sie Ihre Prozessabläufe regelmäßig!

Vielleicht haben Sie sich schon die Mühe gemacht und für alle relevanten Prozessabläufe in Ihrer Kanzlei, von der Mandatsannahme über die Aktenverwaltung bis zur Abrechnung und Aktenablage, entsprechende Organisationsanweisungen erstellt. Damit ist schon ein großer Schritt zur optimalen Kanzleiablauforganisation getan. Aber: Mit dem Erstellen der Organisationsanweisungen hört die Arbeit nicht auf. Prozesse verändern sich auf vielfältige Art. Ein aktuelles Beispiel ist der Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in den anwaltlichen Alltag durch das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“). Eine andere Möglichkeit der Veränderung der Abläufe ist z.B. mit dem Wachstum einer Kanzlei verbunden. Mehr Mandate erfordern u.U. auch eine Veränderung bzw. Rationalisierung der Abläufe. Prüfen Sie daher Ihre Prozessabläufe regelmäßig daraufhin, ob sich Änderungen in der Tätigkeit als solcher ergeben haben oder ob die personellen Zuordnungen („verantwortliche Person – Vertretung“) noch korrekt sind. Hilfreich ist hierbei, wenn Sie die Prüfungsintervalle als Wiedervorlagen zum festen Bestandteil Ihrer Arbeit machen. So gehen diese Prüfungen nicht im üblichen Kanzleistress unter.