Strafverteidiger fordern Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe

42. Strafverteidigertag: Rund 800 Strafverteidiger diskutierten Anfang März in Münster unter dem Motto „Räume der Unfreiheit“ über den Reformbedarf im Straf-, Strafprozess- und Strafvollzugsrecht. Unter anderem forderten sie, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen, da der Freiheitsstrafe in ihrer heutigen Form und Ausgestaltung kein gutes Zeugnis ausgestellt werden könne. Sie mindere die soziale Anschlussfähigkeit und die Integrationschancen der Bestraften, eine Resozialisierung als eigentliches Vollzugsziel finde in der Praxis nur selten statt. Daher fordere man eine Reform, die eine Vermeidung der Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen, die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe sowie die Stärkung der Verwarnung mit Strafvorbehalt zum Ziel habe. Weitere Ergebnisse des 42. Strafverteidigertags sind auf der Webseite blog.burhoff.de (Schlagwort: 42. StV-Tag – Ergebnisse) abrufbar. (aus: ZAP 7/2018)