Neuregelungen zum Jahresbeginn

Was Sie im Januar wissen sollten: Zum Jahresanfang sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten, insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht (u.a. Mindestlohn, Entgelttransparenz, Grundsicherung), im Straßenverkehr (z.B. zur Kennzeichnungspflicht von Winterreifen), im Verbraucherschutz (u.a. Verbesserungen für Bankkunden), aber auch im Energie- und Umweltrecht (z.B. zu Förderanträgen für Heizungen). (aus: ZAP 2/2018; Quelle: Bundesregierung)