Platz schaffen!
Gerade die Ablage von Papierakten ist in vielen Kanzleien eine oft vernachlässigte und unliebsame Aufgabe. Büroräume sind vollgestopft mit Akten, die zwar erledigt, aber noch nicht ins Archiv gegeben worden sind. Ist ein gewisses Maß an Aktenvolumen erreicht, resigniert man vor der hohen Anzahl der Akten und dem damit verbundenen Aufwand, diese abzulegen – und letztendlich gewöhnt man sich an den Anblick der vielen Akten. Leider mit der Folge, dass sich der Zustand eher noch verschlimmert. Handakten müssen gem. § 50 Abs. 1 S. 2 BRAO mittlerweile sechs Jahre (Achtung, Änderung!) aufbewahrt werden.