Holthausen, Die arbeitsrechtliche Abmahnung

Praxiswissen: Eine Abmahnung kann bei Pflichtverletzungen ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht mahnt i.d.R. der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten hin (Rüge- bzw. Dokumentationsfunktion) und fordert für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten auf – und, wenn ihm dies angebracht erscheint, kündigt er individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an. Der Beitrag zeigt die rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung auf,

LG Würzburg: Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung auf Kanzlei-Website

Kostenpflichtige Abmahnung: Die Normen der DSGVO sind Marktverhaltensregeln i.S.v. § 3a UWG. Verstöße gegen die Normen der DSGVO können von einem Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt und das weitere Betreiben der Homepage untersagt werden. Abgemahnt wurde eine Rechtsanwältin durch einen Kollegen, da die auf ihrer Kanzlei-Website veröffentlichte Datenschutzerklärung nicht datenschutzkonform war und gegen Art. 13 DSGVO verstieß.

H. Schneider/Vierkötter, Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Fehlerquellen bei der Modifikation von Unterlassungserklärungsvorlagen

Praxiswissen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bergen insbesondere bei der Abwandlung von Unterlassungserklärungsvorlagen Fehlerpotenzial. Die Autoren geben einen umfassenden Überblick zu vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen und zeigen auf, worauf bei der Beratung geachtet werden sollte. Besonders anschaulich: zahlreiche Fälle aus der Praxis, die die Risiken bei Änderungen an üblichen Varianten von Unterlassungserklärungsvorlagen aufzeigen.