Konsequente Abrechnungspraxis sichert die Kanzleiliquidität
Gibt es in Ihrer Kanzlei verbindliche Regelungen zur Abrechnung von Aufträgen? Wenn nein, sollten Sie welche einführen, um dafür zu sorgen, dass Ihre Kanzlei so weit wie möglich über einen regelmäßigen Zufluss von Honoraren verfügen kann. Stellen Sie Regeln auf, dass z.B. jedes RVG-Mandat erst nach Eingang eines Vorschusses bearbeitet oder zumindest sofort nach Anfall einer Gebühr diese auch abgerechnet wird. Werden Sie nur im Notfall ohne Gerichtskostenvorschuss tätig. Sie sind nicht die Bank Ihrer Mandanten! Zu hohe Auslagenbeträge schmälern letztendlich Ihre Liquidität.
Rechnen Sie nach Stunden ab und installieren Sie feste Rechnungsläufe.