Erleichterung der Stiefkindadoption geplant

Zwei neue Gesetzentwürfe: Im November hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) neue Gesetzentwürfe für ein Gesetz zur Stiefkindadoption und für ein Adoptionshilfe-Gesetz vorgelegt. Damit soll u.a. Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners eröffnet werden. Vier Eckpunkte bestimmen das geplante Adoptionshilfegesetz:

BGH: Adoption eines minderjährigen Kindes durch Lebensgefährten

Adoption durch nicht verheirateten oder verpartnerten Lebensgefährten: Der BGH hat entschieden, dass eine mit ihrem Lebensgefährten weder verheiratete noch in einer Lebenspartnerschaft lebende Person dessen Kind nicht annehmen kann, ohne dass zugleich das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihrem Lebensgefährten und dem Kind erlischt.