Pläne zur Begrenzung von Vertragslaufzeiten

Verbraucherverträge: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant offenbar die Begrenzung der Laufzeit von Verträgen. Demnach sollen Verbraucherverträge künftig per Änderung des AGB-Rechts nur noch für eine Laufzeit von maximal einem Jahr zulässig sein. Automatische Vertragsverlängerungen sollen nur noch um höchstens drei Monate möglich sein. Bereits im März soll das Ministerium Pläne zum Schutz der Verbraucher gegen „Kostenfallen“ vorgelegt haben. Ein Eckpunkte-Papier, das auch neue Regeln für Telefonwerbung und für den telefonischen Abschluss von Verträgen empfiehlt, sieht für Telefon-, Strom- und auch Zeitschriftenabonnements künftig kürzere Kündigungsfristen vor. In vielen Bereichen, in denen unbefristete Verträge früher üblich gewesen seien, so wird aus dem Papier zitiert, würden heute Verbrauchern zu guten Konditionen oft nur noch Verträge mit zweijähriger Laufzeit angeboten, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängerten, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Dies sei nicht mehr interessengerecht, die Verbraucher müssten sich leichter von Verträgen lösen können, die für sie entweder nicht vorteilhaft seien oder die sie schlicht nicht mehr brauchten. (aus: ZAP 8/2019)