BGH: Unwirksamkeit von Sparkassen-AGB

Unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts: Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Sparkasse, laut der der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Hansens, Beanstandung unzulässiger Honorarbedingungen einer Anwaltskanzlei

Vergütungsvereinbarung in Form von AGB: Nach Beschwerden über das Abrechnungsverhalten einer Anwaltskanzlei hatte die Rechtsanwaltskammer Klage vor dem LG erhoben mit dem Antrag, diese solle es unterlassen, im Rechtsverkehr mit Verbrauchern und Unternehmen im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrags 17 Klauseln zu verwenden oder sich auf diese bei noch nicht abgewickelten Mandatsverträgen zu berufen.

C. Börstinghaus, Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Wohnraummiete – Formularvertragliche Klauseln und ihre Wirksamkeit

Klausel-ABC: Mietrecht und AGB-Recht sind aufs Engste miteinander verbunden, denn die Vermietung von ca. 24,2 Mio. Mietwohnungen in Deutschland geschieht überwiegend mittels eines Formularmietvertrags. Besonders bedeutsam ist dabei die Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von AGB. Der Beitrag beinhaltet in alphabetischer Sortierung eine tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zur Wirksamkeit formularvertraglicher Klauseln aus der mietrechtlichen Praxis. Eine hilfreiche Übersicht, in der Sie immer wieder schnell nachschlagen können – ein Klausel-ABC für AGB im Wohnraummietrecht. (aus: ZAP 5/2018)