Neugestaltung des anwaltlichen Berufsrechts
Lob und Kritik: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich Eckpunkte für die Neugestaltung des anwaltlichen Berufsrechts vorgestellt. Zum einen soll der Anwaltschaft zukünftig neben den deutschen auch alle europäischen Gesellschaftsformen zur Verfügung stehen. Zum anderen sollen sich künftig auch „Angehörige aller vereinbaren Berufe“ mit Blick auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Anwälten verbinden dürfen. Reine Kapitalbeteiligungen von Gesellschaftern, die nicht selbst in der Gesellschaft sind, sollen verboten bleiben.