Liquidität sichern durch konsequentes Forderungsmanagement

Kaum eine Kanzlei wird ausschließlich über Mandanten verfügen, die immer zuverlässig ihre Honorarrechnungen zahlen. Damit der regelmäßige Honorareingang gesichert wird, sollte eine zügige Abrechnungspraxis vorherrschen, möglichst mit der Einforderung von Gebührenvorschüssen bei gesetzlichen Gebühren und Auslagen, sowie ein konsequentes Einfordern der offenen Honorare. Dies beginnt bereits damit, dass Zahlungsziele in der Rechnung bzw. in den Mandatsbedingungen verankert sind und diese auch bei Überschreiten höflich aber bestimmt angemahnt werden (die Kontrolle erfolgt durch die Buchhaltung oder durch eine entsprechende Wiedervorlage beim Sachbearbeiter).

BGH: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts: Tatsächlich angefallene Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind insoweit notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO und damit erstattungsfähig, als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks beauftragt hätte. Das entspricht der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Notwendigkeit in § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des „Rechtsanwalts am dritten Ort“.

Rechtsstreitigkeiten immer teurer

Höhere Ausgaben für Anwälte und Gerichte: Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2016 um 19 %.