BGH: Pflichtwidriges Verhalten eines Rechtsanwalts
Anwaltlicher Beratungsfehler im Versorgungsausgleichsverfahren: Inwieweit der Verfahrensbevollmächtigte eines Ehegatten bei Nichtberücksichtigung eines Anrechts der ausgleichsberechtigten Person schadenersatzpflichtig werden kann, darüber hat der BGH am 6.6.2019 entschieden. Im Kern der Entscheidung steht die Verjährungsregelung nach § 51b S.1 BRAO a.F. i.V.m. Art. 229 § 12 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 1 EGBGB. Ein Neubeginn der Verjährung ist ausgeschlossen, wenn ein bereits eingetretener Schaden pflichtwidrig nicht beseitigt und vertieft worden ist.