Bedeutung der EuGH‐Entscheidung zum Urlaubsrecht

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen: Das Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts, dass nicht genommener Urlaub zum Jahresende bzw. spätestens mit Ablauf des 31.3. des Folgejahrs verfällt, wenn er nicht beantragt wurde, gilt in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr. Arbeitnehmer dürfen den ihnen nach Unionsrecht zustehenden Urlaub (d.h. den gesetzlichen Mindesturlaub) nicht automatisch verlieren, weil sie keinen Urlaub beantragt haben.

BAG: Detektiv-Einsatz bei Verdacht auf Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers

Verdeckte Überwachungsmaßnahme: Der Einsatz eines Detektivs zur Aufklärung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG zulässig sein, selbst wenn es nicht um die Aufdeckung einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat i.S.d. § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG geht. (aus: ZAP 22/2017)