Geißinger, Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagenwissen: Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll einem Arbeitnehmer, der über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig war, helfen, diese zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Im BEM bestehen sowohl auf der Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite einige Unsicherheiten. Der Arbeitgeber fragt sich z.B., welche Auswirkungen ein unterlassenes BEM auf eine mögliche spätere Kündigung hat. Der Arbeitnehmer ist verunsichert, inwieweit er über seine Gesundheit und seine familiären Umstände Auskunft geben muss oder ob er das BEM auch ablehnen kann.