EuGH: Verbot der Auslieferung eigener Staatsbürger

Europäischer Haftbefehl: Ein Mitgliedstaat der EU ist nicht verpflichtet, das Verbot der Auslieferung in die Vereinigten Staaten, das seinen eigenen Staatsangehörigen zugutekommt, allen Unionsbürgern, die sich in seinem Hoheitsgebiet bewegt haben, zuteilwerden zu lassen. Der um Auslieferung ersuchte Mitgliedstaat muss jedoch vor der Auslieferung dieses Unionsbürgers dessen Herkunftsmitgliedstaat die Möglichkeit einräumen, ihn im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls für sich zu beanspruchen.