EuG: Unzulässigkeit einer Klage gegen die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen

Rechtsstreit über das Austrittsabkommen: Die Klage von EU-Bürgern auf Nichtigerklärung des Beschlusses, mit dem die Ermächtigung zur Aufnahme der Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien zum Austritt des Landes aus der EU (sog. Brexit-Verhandlungen) erteilt wurde, ist unzulässig. Der Beschluss des EU-Rats zur Ermächtigung zur Aufnahme der Brexit-Verhandlungen erzeugt (noch) keine Rechtswirkungen, die die Interessen der Kläger durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen. Geklagt hatten britische EU-Bürger, die derzeit in anderen EU-Ländern leben.