Ring, Das neue Bauvertragsrecht in der anwaltlichen Praxis – Ein Überblick

Neuregelung ab 1.1.2018: Ab sofort sind Neuregelungen in der Mandatspraxis zu berücksichtigen, und zwar für die ab 1.1.2018 abgeschlossenen Bauverträge (§§ 650a–h BGB), für den Verbraucherbauvertrag mit Einführung eines auf den Bau zugeschnittenen Verbraucherschutzes (§§ 650i–n BGB), für den Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650p–t BGB) und für den Bauträgervertrag (§§ 650u–v BGB). Der Beitrag gibt einen Überblick zu den für die Beraterpraxis relevanten Regelungen zum Bau- und Verbraucherbauvertrag. (aus: ZAP 2/2018)