Keine Briefpost mehr von den hessischen Sozialgerichten

Schriftsätze ausschließlich über das beA: In den Verfahren vor den hessischen Sozialgerichten muss ab sofort ausschließlich das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für die Zustellung genutzt werden. Das teilte die Pressestelle des LSG Darmstadt mit. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer am 3. September das beA wieder in Betrieb genommen habe. Damit seien nunmehr alle rund 170.000 deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für elektronische gerichtliche Zustellungen erreichbar. Da sie berufsrechtlich zur Nutzung des beA verpflichtet seien, müssten sie diese Form der Zustellungen nun gegen sich gelten lassen, so die Mitteilung.

Elektronischer Rechtsverkehr ist mehr als die Bedienung von beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) ist noch offline. Nachdem nun aber das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG vorliegt, soll in einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz Ende Juni über die Wiederinbetriebnahme des beA entschieden werden. Möglicherweise könnten die Postfächer zum 3.9.2018 wieder freigegeben werden und die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. Kanzleien, die noch nicht „empfangsbereit“ sind, sollten daher zügig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Nutzung schaffen.