beA lässt weiter auf sich warten
Gibt es einen Plan?: Der Januar ist so gut wie vorüber, aber wie es mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) konkret weitergeht, ist noch ungewiss. Geeinigt hatten sich die Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern bei ihrem Treffen im Januar darauf, dass man sich nicht allein auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen wolle, sondern einen weiteren, durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Experten beauftragen werde, um die Sicherheit des beA-Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen.