beA lässt weiter auf sich warten

Gibt es einen Plan?: Der Januar ist so gut wie vorüber, aber wie es mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) konkret weitergeht, ist noch ungewiss. Geeinigt hatten sich die Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern bei ihrem Treffen im Januar darauf, dass man sich nicht allein auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen wolle, sondern einen weiteren, durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Experten beauftragen werde, um die Sicherheit des beA-Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen.

Probleme beim elektronischen Anwaltspostfach

Kein beA zum 1.1.2018: Kurz vor der Deadline, mit der das beA für jeden Rechtsanwalt zumindest zur passiven Empfangsbereitschaft eine verpflichtende Nutzung vorsah, ist die Webanwendung vom Netz genommen worden. Grund hierfür war u.a. eine Schwachstelle in einem Sicherheitszertifikat. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erklärte in diesem Zusammenhang, dass das beA erst wieder ans Netz gehen könne, wenn eine Lösung, die sowohl den Fortbestand der Sicherheit der beA-Webanwendung wie auch die Sicherheit der individuellen Client-Security eines jeden Anwalts garantieren könne, gefunden sei.

„Einkaufszettel“ für das Anwaltspostfach

strong>Erforderliche technische Einrichtung: In aller Kürze stellen wir Ihnen vor, welche Computer-Hard- und -Software Sie für die Inbetriebnahme des „beA“ benötigen. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen Ihr PC mitbringen muss

BRAK mahnt zur Eile bei der Bestellung der beA-Karten

strong>Bestellungen vor dem 30.9.2017 auf den Weg bringen: Ab dem 1.1.2018 gilt für alle Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Spätestens dann sollten alle Kollegen mit der beA-Karte und einem Kartenlesegerät ausgerüstet sein und sich erstregistriert haben. Wer noch keine Karte bestellt hat,