VerfGH NRW: Richterablehnung

Grenzen einer Selbstentscheidung: Seit Kurzem gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, bei dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH NRW) eine eigene Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Rechte aus der nordrhein-westfälischen Landesverfassung einzulegen. In seinem aktuellen Beschluss vom 11.2.2020 findet der VerfGH NRW sehr deutliche Worte in Bezug auf die Ablehnung eines Befangenheitsantrags in einem Verfahren vor dem AG Aachen, bestätigt durch das LG Aachen. Der VerfGH NRW sieht in der Tatsache, dass der abgelehnte Amtsrichter selbst über das Ablehnungsgesuch entschieden hat, ein Vorgehen des abgelehnten Richters, das sachlich nicht mehr gerechtfertigt und damit willkürlich war.

Modernisierung des Strafverfahrens kommt

Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will das gerichtliche Strafverfahren beschleunigen. Neuregelungen sollen z.B. die Beweis- und Befangenheitsanträge sowie die Verhüllung des Gesichts in Gerichtsverhandlungen betreffen. Weitere Eckpunkte des Entwurfs umfassen die DNA-Analyse sowie Ermittlungs- und Datenübermittlungsbefugnisse.

BVerfG: Besorgnis der Befangenheit

Ehemaliger Ministerpräsident und jetziger Richter: Ist bei einem früheren Ministerpräsidenten und heutigem Bundesrichter die Besorgnis der Befangenheit zu vermuten? Nein, meint das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Denn bloße politische Bekenntnisse zu aktuellen Themen stellten noch keinen Anlass dar, diese Besorgnis zu begründen.