AGH NRW: Festsetzung der Vergütung für die Abwicklung der Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts
Bemessungsgrundlage: Für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers einer Kanzlei gelten die Regelungen über die Vergütung eines allgemeinen Vertreters gem. § 53 Abs. 5 S. 3, Abs. 9 und 10 BRAO entsprechend.