Nerven bewahren, wenn der Gegner mit dem Hammer unterwegs ist
Es war ein Kollege von mir, der mich vor ein paar Wochen fragte: „Warum muss man denn immer erstmal mit dem Hammer auf den Kollegen hauen?“ Ein bisschen erschöpft sah Mehr
Es war ein Kollege von mir, der mich vor ein paar Wochen fragte: „Warum muss man denn immer erstmal mit dem Hammer auf den Kollegen hauen?“ Ein bisschen erschöpft sah Mehr
Praxiswissen für Strafverteidiger: § 329 StPO erlaubt ggf. die Verwerfung der Berufung des in der Berufungshauptverhandlung nicht erschienenen Angeklagten. Voraussetzung ist, dass der ordnungsgemäß geladene Angeklagte zu Beginn es Berufungshauptverhandlungstermins ausgeblieben ist und auch nicht zulässig durch einen Verteidiger vertreten wird.
Praxiswissen für Strafverteidiger: Gegen einen ausgebliebenen oder abwesenden Angeklagten findet in den Tatsacheninstanzen des Strafverfahrens eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt. Damit korrespondiert die Pflicht des Angeklagten zum Erscheinen und Verbleiben in der Hauptverhandlung. Diese Grundsätze gelten auch für die Berufungshauptverhandlung. Gerade hier bleiben aber die Angeklagten häufiger aus, was unterschiedliche Gründe haben kann.