Langohr‐Plato, Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen ab 2018
Reformthema – jetzt auf die Änderungen einstellen: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz basiert im Wesentlichen auf zwei Eckpfeilern: dem sog. Sozialpartnermodell, mit dem auf tarifvertraglicher Ebene die echte Beitragszusage eingeführt wird, und einem steuerlichen Förderkonzept, mit dem insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen mittelständischen Unternehmen die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung angeregt werden soll. Daneben werden sich aber auch im geltenden Betriebsrentenrecht einige Änderungen ergeben.