EuGH: Urheberrechte bei Verwendung von Fotografien aus dem Internet

Urheberrechte von Fotografen: Wird eine Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website eingestellt, bedarf dies einer neuen Zustimmung des Urhebers, denn die Fotografie wird durch ein solches Einstellen einem neuen Publikum zugänglich gemacht. Dabei spielt es keine Rolle, wenn der Urheberrechtsinhaber die Möglichkeiten der Internetnutzer zur Nutzung der Fotografie nicht eingeschränkt hat.