Optimale Nutzung von Kanzleitechnik – Update für Ihre Mitarbeiter!

Die zunehmende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs hat neue Geräte und Software in die Kanzleien gebracht. Gerade als das beA noch neu war, wurde in vielen Kanzleien in Schulungen und Seminare zur optimalen und haftungsfreien Nutzung investiert. Das ist richtig und gut so. Doch leider wird nicht in demselben Maße in die regelmäßige Nachschulung und Aktualisierung des Wissens des Kanzleiteams investiert, wenn es um die Nutzung der eigenen Kanzleisoftware geht. Hier sollte bei jedem Update jedes Kanzleimitglied über Neuerungen und ggf. veränderte Arbeitsabläufe informiert werden. Sollten Schulungen dazu notwendig sein, sollten diese (letztendlich auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Nutzung der Software) auf jeden Fall angeboten werden.

Gut vorbereitet in die Zwischenprüfung der Auszubildenden

In diesem Herbst stehen die Zwischenprüfungen der Auszubildenden an, die die Ausbildung im Sommer 2018 begonnen haben. Diese Zwischenprüfung zählt zwar mit ihrem Ergebnis nicht zur Abschlussprüfung, ist jedoch ein guter Gradmesser für den Wissenstand der Auszubildenden. Sind Ihre Auszubildenden bereits gut vorbereitet?

„New Work” als neuer Denkanstoß für Kanzleiführung

„New Work“ beschreibt die Veränderungen in der Arbeitswelt, die durch Digitalisierung und auch Globalisierung eintraten und noch weiter eintreten werden. Übliche Arbeitsabläufe werden durch digitale Prozesse unterstützt oder gar völlig ersetzt, Künstliche Intelligenz übernimmt Aufgaben der Mandatsakquise und -bearbeitung und das Arbeiten ist eigentlich auf der ganzen Welt zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich und bedarf nicht mehr eines eigenen Schreibtischs in den Kanzleiräumen.

BAG: Elektronischer Kalender

Fristenkontrolle: Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen anwaltliche Prozessbevollmächtigte ihren elektronischen Fristenkalender in der Weise führen wie einen herkömmlichen Fristenkalender. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass stets abzusichern sei, dass versehentliche Fehler oder Löschungen vermieden werden.

„Herzlich Willkommen“ an alle Auszubildenden!

Jedes Jahr im Sommer beginnt für viele tausend Schülerinnen und Schüler ein neuer Lebensabschnitt: Sie beginnen eine duale Berufsausbildung. Auch in Rechtsanwaltskanzleien werden dieser Tage viele aufgeregte junge Menschen ihre ersten Schritte ins Berufsleben gehen. Unterstützen Sie diese Auszubildenden so gut es geht, sowohl fachlich als auch selbstverständlich in zwischenmenschlicher Hinsicht.

Stressfrei in den Sommerurlaub

Der Urlaub steht meistens nicht plötzlich vor der Tür, sondern ist bereits viele Wochen oder Monate im Voraus geplant. Damit die Urlaubszeit für einen selbst und auch für die vertretenden Kolleginnen und Kollegen möglichst stressfrei abläuft, empfiehlt es sich, ca. zwei bis drei Wochen vor Urlaubsantritt zu schauen, welche Fristen oder dringenden Aufgaben anstehen. Unwichtiges sollte auf die Zeit nach dem Urlaub verschoben werden. Wiedervorlagen sollten nicht von einer Urlaubsvertretung mitbearbeitet werden müssen, sondern lediglich die notwendigsten Aufgaben, wie Sichtung der Eingangspost, nicht zu verschiebende Fristabläufe oder Termine.

Sommerurlaub: Haben Sie in der Büroorganisation an alles gedacht?!

Wer seinen mehrwöchigen Sommerurlaub plant, sollte sich sicher sein, dass während der Abwesenheit weder das totale Chaos losbricht noch die Arbeit zum Stillstand kommt. Nach Urlaubsrückkehr einen großen Berg an unerledigten Aufgaben vorzufinden, kann die Erholung gleich wieder zunichtemachen. Verbindliche Vertretungsregelungen zwischen den Mitarbeitern sind unerlässlich und erleichtern die Arbeit der anwesenden Mitarbeiter.

Klar Schiff machen: Aufgeräumt ins Neue Jahr starten!

Die Hektik zum Jahresende hat sich nun gelegt, das neue Jahr hat begonnen. In stressigen Zeiten bleiben oftmals unliebsame und vermeintlich unwichtige Arbeiten liegen. Hierzu gehört auch die Aktenablage. Problematisch wird es, wenn die Aktenablage über einen längeren Zeitraum nicht durchgeführt und entweder Aktenschränke und -regale vollkommen überfüllt sind oder sich Akten sogar auf der „Fußbodenablage“ wiederfinden. Hier sollten Sie den Beginn des Jahres nutzen, um die Aktenablage wieder auf einen vernünftigen Stand zu bringen.

Personalplanung für 2019 im Blick?

Analysieren Sie rechtzeitig Ihre Personalsituation in der Kanzlei. Wo besteht ein Personalüberhang oder gar -defizit? Hier geht es z.B. darum, festzustellen welche Mitarbeiter planbar nicht mehr zur Verfügung stehen werden (Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, altersbedingtes Ausscheiden) und wie sich Lücken im Personalbedarf schließen lassen (z.B. durch Auszubildende, die übernommen werden, Arbeitszeiterhöhung).