Offene Posten – Verjährung prüfen!
Rechtzeitig vor dem Jahresende sollten die offenen Posten auf alte Forderungen hin geprüft werden, die zum 31.12.2018 zu verjähren drohen. Ärgerlich ist es allemal, wenn Honorar nicht gezahlt wird. Zum Mehr
Rechtzeitig vor dem Jahresende sollten die offenen Posten auf alte Forderungen hin geprüft werden, die zum 31.12.2018 zu verjähren drohen. Ärgerlich ist es allemal, wenn Honorar nicht gezahlt wird. Zum Mehr
Büroorganisation: Der Anwalt muss durch allgemeine Anweisung im Rahmen der Büroorganisation sicherstellen, dass bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender zugleich eine ausreichende Vorfrist eingetragen wird. Unter dieser Voraussetzung kann er, wenn in der Handakte die Hauptfrist notiert und ein Erledigungsvermerk über die Eintragung in den Fristenkalender enthalten ist, grds. davon ausgehen, dass bei der Eintragung auch die Vorfrist weisungsgemäß ermittelt und in den Fristenkalender übernommen worden ist. Die Vorfrist dient dazu, sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt.