BVerfG: Untersagung von Äußerungen eines Ministers
Kein Rechtsschutzbedürfnis: Ein Eilantrag einer Partei oder Bundestagsfraktion, der darauf gerichtet ist, dem Bundesinnenminister bis auf Weiteres zu verbieten, in seiner Eigenschaft als Minister bestimmte in einem Interview enthaltene Äußerungen zu tätigen und dieses Interview von der Homepage des Ministeriums zu entfernen, kommt nicht in Betracht, wenn die getätigten Aussagen bereits von der Internetseite des Ministeriums entfernt wurden und auch keine Anhaltspunkte für die Absicht einer Wiederholung der getätigten Aussagen von den Antragstellerinnen dargelegt werden.