EuGH: Cookies

Aktive Einwilligung des Nutzers: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung der Internetnutzer erfordert. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erfülle danach die Voraussetzungen nicht. Ein solches voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung erst einmal abwählen muss, sei unwirksam, so das oberste europäische Gericht.