EuGH: Website mit „Gefällt mir“-Button von Facebook

Website-Betreiber in der Verantwortung: Website-Betreiber müssen künftig ihre Kunden (Nutzer) darauf hinweisen, dass sie Daten ihrer Nutzer erheben und etwa an Facebook übermitteln, um die Sichtbarkeit ihrer Produkte über dieses soziale Netzwerk zu verbessern. Auf der Website „Fashion-ID“ war der Facebook-Like-Button eingebunden, wodurch bei Besuch der Seite – unabhängig davon, ob der Nutzer den Button überhaupt angeklickt hatte – Daten an Facebook weitergeleitet worden waren.

Social-Media-Urteil des EuGH sorgt für Beratungsbedarf

Facebook-„Like Button“: Der EuGH hat am 29.7.2019 entschieden, dass Webseitenbetreiber, deren Website einen solchen Like-Button aufweist, gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, wenn sie ihre Besucher nicht über die damit verbundene Datenübertragung an Facebook aufklären. Hintergrund der Entscheidung ist der Schutz des Internetnutzers, der allein durch den Besuch der Website bekannterweise Informationen über sein Surfverhalten hinterlässt.