EuGH: Website mit „Gefällt mir“-Button von Facebook
Website-Betreiber in der Verantwortung: Website-Betreiber müssen künftig ihre Kunden (Nutzer) darauf hinweisen, dass sie Daten ihrer Nutzer erheben und etwa an Facebook übermitteln, um die Sichtbarkeit ihrer Produkte über dieses soziale Netzwerk zu verbessern. Auf der Website „Fashion-ID“ war der Facebook-Like-Button eingebunden, wodurch bei Besuch der Seite – unabhängig davon, ob der Nutzer den Button überhaupt angeklickt hatte – Daten an Facebook weitergeleitet worden waren.