OLG Köln: Diesel-Skandal

Rücknahme eines manipulierten Diesel-Kfz mit EA-Motor: Das Urteil des OLG Köln reiht sich in den Reigen von weiteren aktuellen Entscheidungen der Instanzgerichte ein, die sich nun mit der Frage der manipulierten Software zur Motorsteuerung befassen. Führt das sittenwidrige Verhalten des Herstellers zur Wissenszurechnung bzw. Verschuldenszurechnung auch beim Vertragshändler? Spielt es überhaupt eine Rolle, ob der Kunde über die in der Öffentlichkeit verbreiteten Manipulationen – den sog. Diesel-Skandal – Kenntnis hatte?

Anwälte rechnen mit zehntausenden Klägern gegen VW

Musterfeststellungsklage: Das neue Rechtsinstrument dürfte im Rahmen des sog. VW-Dieselskandals erstmalig zum Einsatz kommen: Angesichts des näher rückenden Verjährungstermins haben die Anwälte der durch den VW-Dieselskandal geschädigten Fahrzeugkäufer am 1. November Klage eingereicht. Gerechnet wird mit bis zu 26.000 Sammelklägern, so war kürzlich von Seiten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zu vernehmen. Ohne eigenes Kostenrisiko beteiligen können sich an dem Verfahren all diejenigen, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab.

BVerfG: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Beschlagnahme im Rahmen des Dieselskandals

Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei: Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, dass die Fachgerichte mit der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur § 160a Abs. 1 S. 1 StPO, nach dem eine Ermittlungsmaßnahme unzulässig ist, die sich gegen einen Rechtsanwalt richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die dieser das Zeugnis verweigern dürfte, im Bereich der Beschlagnahme (§ 94 StPO) bzw. der dieser vorausgehenden Sicherstellung zur Durchsicht nicht für anwendbar gehalten haben.