Neuregelungen im September

Ausländer-/Asylrecht: Das neue sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz regelt Verbesserungen bei der Rückkehrpraxis abgelehnter Asylbewerber. Es soll Behörden ermöglichen, z.B. straffällig gewordene Asylbewerber schneller auszuweisen. Zudem gelten neue Bedarfssätze für Asylbewerber. Auch im Staatsangehörigkeits-/Passrecht sind neue Regelungen in Kraft getreten, die Deutsche mit Doppelpass betreffen und eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen ermöglichen sollen.

EuGH: Rechtmäßigkeit des Entzugs der Unionsbürgerschaft

Bindung zwischen EU-Bürger und Mitgliedstaat: Bei einem dauerhaften Wegfall einer echten Bindung zwischen einer Person und einem Mitgliedstaat steht das Unionsrecht dem Verlust der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats und hieraus folgend dem der Unionsbürgerschaft nicht entgegen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt jedoch eine Einzelfallprüfung der Folgen dieses Verlusts für die Betroffenen aus unionsrechtlicher Sicht. Der EuGH hat damit die niederländische Regelung für EU-konform erklärt, nach der eine volljährige Person die niederländische Staatsangehörigkeit verliert, wenn sie zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und während ihrer Volljährigkeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von zehn Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Niederlande und der EU hat. (EuGH, Urt. v. 12.3.2019 – C-221/17, aus: ZAP 7/2019)