Neue Düsseldorfer Tabelle

Neue Bedarfssätze und Selbstbehaltsänderung zum 1.1.2020: Was muss der/die Familienrechtler/-in zum 1.1.2020 beachten? Das OLG Düsseldorf hat die neue Unterhaltstabelle herausgegeben, die u.a. höhere Bedarfssätze für minderjährige Trennungskinder vorsieht.

Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2019

Stichtag 1.1.2019: Die Neufassung zum 1.1.2019 ist durch die Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 (BGBl I, S. 3525) notwendig geworden. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe; hier wurden wie schon in der Vergangenheit die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Wichtige Neufassung: Zum 1.1.2017 ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Die Tabelle war zuletzt erst zum 1.1.2016 geändert worden, die jetzige erneute Anpassung war jedoch dort schon absehbar und Mehr