BGH: Indizien für ein Vorgehen als „Abbruchjäger“ einer Internetauktion
Internetauktion: Wann das Verhalten eines Bieters auf der Internet-Plattform ebay als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, hat der BGH jüngst entschieden. Nach Ansicht des obersten Gerichtshofs muss im Einzelfall i.R.d. Gesamtwürdigung geprüft werden, ob und welche Kriterien dies belegen.