BSG: Unzulässige Container-Signatur im Elektronischen Rechtsverkehr

Neue Anforderungen seit 1.1.2018: Verwendet ein Kläger bzw. Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1.1.2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit der Mangel fristwahrend behoben werden kann.