Existenzminimumbericht vorgelegt

Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts: Im kommenden Jahr 2019 beträgt das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden 9.168 € jährlich und steigt in 2020 auf 9.408 €. Bei Ehepaaren wird der Wert für 2020 mit 15.540 € angegeben. Dies weist der von der Bundesregierung kürzlich vorgelegte 12. Existenzminimumbericht aus. Er ist alle zwei Jahre zu erstellen und hat zum Ziel, die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern zu bestimmen.

Sonderausgabenabzug bei Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Ausland

Rentenbeiträge als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung: Der EuGH muss sich mit einer Vorlage des Finanzgerichts Köln beschäftigen: Fraglich ist, ob ein derzeit in einer belgischen Kanzlei beschäftigter deutscher Rechtsanwalt seine Rentenbeiträge (Altersvorsorgeaufwendungen) zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW und zu einer privaten Rentenversicherung in Deutschland im Rahmen einer beschränkten Steuerpflicht steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen kann.