AG Dortmund: Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Gemieteter E-Scooter: Das AG Dortmund hatte über eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter zu nächtlicher Zeit zu entscheiden und hatte sich vor diesem Hintergrund mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz anzunehmen? Welche Anforderungen sind dabei an Zeit und Ort der Trunkenheitsfahrt zu stellen? Wie verhält es sich, wenn der Täter weder vorbelastet noch ungeständig ist?