E-Mail-Kommunikation mit den Mandanten

§ 2 BORA in Kraft: Was muss der Anwalt/die Anwältin seit dem 1.1.2020 im elektronischen Rechtsverkehr mit Blick auf die E-Mail-Kommunikation mit Mandanten beachten? Darf der Anwalt/die Anwältin unverschlüsselte E-Mails an die Mandantschaft versenden – oder steht das nicht im Einklang mit der DSGVO? Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mahnt, dass bei einer Missachtung empfindliche Geldbußen drohen können.

Änderungen beim beA

Empfangsbekenntnis im elektronischen Rechtsverkehr: Was muss der Anwalt/die Anwältin seit dem 1.1.2020 im elektronischen Rechtsverkehr mit Blick auf die zivilprozessrechtlichen Vorschriften beachten? Sagt Ihnen die Neuregelung des § 174 Abs. 4 S. 5 ZPO etwas?

Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs

Pilotprojekt elektronische Akte: Das OLG München hatte über eine Berufung gegen ein Urteil des LG Landshut zu entscheiden. Was man dabei wissen muss: Das Landgericht ist das erste von mehreren Pilotgerichten in der bayerischen Zivilgerichtsbarkeit und hat bereits seit Oktober 2016 vollständig auf die elektronische Akte als führende Akte umgestellt. Kurz nach der Umstellung fand eine mündliche Verhandlung statt, in der ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt wurde. Dieser wurde letztlich auf den 13.1.2017 verlegt. Das dem OLG vorliegende und beim Ausdruck der elektronischen Akte in dieser befindliche Verkündungsprotokoll vom 13.1.2017 über die Verkündung eines Endurteils war jedoch nicht signiert.

Keine Briefpost mehr von den hessischen Sozialgerichten

Schriftsätze ausschließlich über das beA: In den Verfahren vor den hessischen Sozialgerichten muss ab sofort ausschließlich das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für die Zustellung genutzt werden. Das teilte die Pressestelle des LSG Darmstadt mit. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer am 3. September das beA wieder in Betrieb genommen habe. Damit seien nunmehr alle rund 170.000 deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für elektronische gerichtliche Zustellungen erreichbar. Da sie berufsrechtlich zur Nutzung des beA verpflichtet seien, müssten sie diese Form der Zustellungen nun gegen sich gelten lassen, so die Mitteilung.

Elektronischer Rechtsverkehr beim EuGH

Papierlose Kommunikation: Der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht sowie dem Gerichtshof der EU wird ab dem 1. Dezember nur noch über die Software „e-Curia“ stattfinden. Damit solle der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimiert werden, heißt es in der Pressemitteilung. Die dem Gerichtshof und dem Gericht gemeinsame Informatikanwendung „e-Curia“ ermögliche es, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und zuzustellen.

Möglichkeit der elektronischen Einlegung von Rechtsmitteln

Hinweispflicht bei Rechtsmitteleinlegung im ERV: Die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) durch den Gesetzgeber führte dazu, dass bereits zahlreiche Verfahrensbestimmungen auf die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation angepasst wurden. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat jetzt darauf hingewiesen, dass dabei offenbar aber nicht alle Änderungen und deren Auswirkungen gleichermaßen bekannt sind. Dies lasse sich an einigen Gerichtsentscheidungen ablesen, die in diesem Jahr zur Vollständigkeit von Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrungen ergangen seien.

BSG: Unzulässige Container-Signatur im Elektronischen Rechtsverkehr

Neue Anforderungen seit 1.1.2018: Verwendet ein Kläger bzw. Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1.1.2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit der Mangel fristwahrend behoben werden kann.

Elektronischer Rechtsverkehr ist mehr als die Bedienung von beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) ist noch offline. Nachdem nun aber das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG vorliegt, soll in einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz Ende Juni über die Wiederinbetriebnahme des beA entschieden werden. Möglicherweise könnten die Postfächer zum 3.9.2018 wieder freigegeben werden und die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. Kanzleien, die noch nicht „empfangsbereit“ sind, sollten daher zügig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Nutzung schaffen.

Elektronische Rechtsverkehr-Verordnung

Rahmenbedingungen des ERV: Die Elektronische Rechtsverkehr-Verordnung soll für Bürger, Rechtsanwälte, sonstige professionelle Prozessteilnehmer und Behörden einheitliche Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten der Länder und des Bundes in Mehr