Änderungen beim beA
Empfangsbekenntnis im elektronischen Rechtsverkehr: Was muss der Anwalt/die Anwältin seit dem 1.1.2020 im elektronischen Rechtsverkehr mit Blick auf die zivilprozessrechtlichen Vorschriften beachten? Sagt Ihnen die Neuregelung des § 174 Abs. 4 S. 5 ZPO etwas?