Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs

Pilotprojekt elektronische Akte: Das OLG München hatte über eine Berufung gegen ein Urteil des LG Landshut zu entscheiden. Was man dabei wissen muss: Das Landgericht ist das erste von mehreren Pilotgerichten in der bayerischen Zivilgerichtsbarkeit und hat bereits seit Oktober 2016 vollständig auf die elektronische Akte als führende Akte umgestellt. Kurz nach der Umstellung fand eine mündliche Verhandlung statt, in der ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt wurde. Dieser wurde letztlich auf den 13.1.2017 verlegt. Das dem OLG vorliegende und beim Ausdruck der elektronischen Akte in dieser befindliche Verkündungsprotokoll vom 13.1.2017 über die Verkündung eines Endurteils war jedoch nicht signiert.

Möglichkeit der elektronischen Einlegung von Rechtsmitteln

Hinweispflicht bei Rechtsmitteleinlegung im ERV: Die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) durch den Gesetzgeber führte dazu, dass bereits zahlreiche Verfahrensbestimmungen auf die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation angepasst wurden. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat jetzt darauf hingewiesen, dass dabei offenbar aber nicht alle Änderungen und deren Auswirkungen gleichermaßen bekannt sind. Dies lasse sich an einigen Gerichtsentscheidungen ablesen, die in diesem Jahr zur Vollständigkeit von Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrungen ergangen seien.