Transparenzregister wird kaum genutzt

Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Das sog. Transparenzregister sollte die neue Waffe im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität sein. Doch auch rund ein Jahr nach seinem Start wird es offenbar kaum genutzt. Das meldeten verschiedene Presseorgane unter Berufung auf eine Auskunft des Bundesfinanzministeriums. Das elektronische Register war 2017 eingeführt worden, um Ermittler im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität zu unterstützen. Mit seiner Errichtung wurde u.a. die 4. Europäische Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, mit der auf die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama reagiert wurde.

EU sieht Anwälte anfällig für Geldwäsche

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft: Die EU-Kommission schätzt die Risikoanfälligkeit für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Dienstleistungen durch Rechtsanwälte und Notare als sehr hoch ein. Dabei üben die Rechtsanwaltskammern nunmehr nach § 51 GwG eine anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Diese für die Anwaltschaft wichtige Änderung gilt ab dem 26.6.2017