BMJV bereitet Rauswurf der britischen Anwälte vor
Folgen eines „harten Brexit“: Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zzt. eine Verordnung vorbereitet, der zufolge Juristen aus Großbritannien, Solicitors und Barristers sowie Advocates, die sich hier niedergelassen haben, nicht mehr im deutschen Recht beraten dürfen, sondern nur noch eine eingeschränkte Rechtsberatungslizenz erhalten. Bislang gilt auch für viele hier niedergelassene Anwälte aus Großbritannien das EuRAG (Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland). Für den Fall eines „harten Brexit“ will das BMJV den Staat Großbritannien schlicht aus der Anlage zum EuRAG streichen.