EU‐Parlament beschließt Verbandsklage

Klagerecht für qualifizierte Einrichtungen: Das EU-Parlament hat Ende März einen Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen – COM (2018) 184 – in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass sog. qualifizierte Einrichtungen zwar auf Unterlassung und Abhilfe klagen, nicht jedoch einen Beschluss zur Feststellung einer Rechtsverletzung erwirken können. Um Klagemissbrauch zu vermeiden, werden zudem enge Kriterien für die Benennung der „qualifizierten Einrichtungen“ benannt. Die Klagebefugnis läge somit nicht bei Anwaltskanzleien. Weiterhin ist vorgesehen, dass sich die Bindungswirkung von Urteilen auch zugunsten der Unternehmen erstreckt. Anders als das EU-Parlament hat der Rat der EU allerdings noch keine Position zu dem Richtlinienvorschlag bezogen. Somit wird das Gesetzgebungsverfahren nun nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode behandelt werden können, sondern in die nächste Legislaturperiode übergehen. (aus: ZAP 8/2019; Quelle: DAV)

Für und Wider der Einführung einer Verbandsklage in der EU

Richtlinienvorschlag der EU-Kommission: Deutschland hat mit der soeben eingeführten Musterfeststellungsklage einen Sonderweg innerhalb der EU bei der kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherrechten beschritten. Dort wird schon seit einiger Zeit über die Etablierung einer Verbandsklage nachgedacht; inzwischen hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der noch heftig umstritten ist, vorgelegt. Anfang November fand auf Einladung des NRW-Justizministers Biesenbach und des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Ulrich Wessels in der Vertretung des Bundeslands bei der EU in Brüssel eine Podiumsdiskussion zum Thema Verbandsklagen statt. Repräsentanten der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Verbraucherorganisation und eines international agierenden Unternehmens diskutierten mit den beiden Gastgebern das Für und Wider des Kommissionsvorschlags.

Bundesrat sieht Europäische Verbandsklage kritisch

Fehlende Notwendigkeit: Auf europäischer Ebene sind Bestrebungen im Gange, eine Verbandsklage zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen einzuführen. Hintergrund ist auch hier der Dieselskandal. Das geplante Instrument soll vor allem in den Wirtschaftszweigen zur Anwendung kommen, in denen sich illegale Unternehmenspraktiken auf eine große Zahl von Verbrauchern auswirken. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit und Umwelt. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission liegt das Klagerecht bei qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen. Der Bundesrat hat sich nun kritisch mit diesen Plänen auseinandergesetzt.