Elektronischer Rechtsverkehr beim EuGH
Papierlose Kommunikation: Der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht sowie dem Gerichtshof der EU wird ab dem 1. Dezember nur noch über die Software „e-Curia“ stattfinden. Damit solle der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimiert werden, heißt es in der Pressemitteilung. Die dem Gerichtshof und dem Gericht gemeinsame Informatikanwendung „e-Curia“ ermögliche es, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und zuzustellen.