EuGH: Widerrufsrecht beim Onlinekauf einer Matratze

Verbraucherrechte: Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt auch für eine Matratze, deren Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wurde. Wie bei einem Kleidungsstück kann davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer in der Lage ist, die Matratze mittels einer Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig zu machen, ohne dass dies den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene widersprechen würde. Der EuGH stellte allerdings auch fest, dass der Verbraucher für etwaige Wertverluste der Ware haftet, wenn er sie über den zur Prüfung erforderlichen Umfang hinaus beansprucht hat. (EuGH, Urt. v. 27.3.2019 – C-681/17, aus: ZAP 8/2019)

EuGH: Währungsangabe bei Flugbuchungen

Buchungsplattform für die Flüge: Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in Euro ausweisen, sind verpflichtet, sie in einer Währung anzugeben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist. Dies ist insb. bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Die deutsche Fluggesellschaft Germanwings war von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt worden, weil sie auf ihrer Buchungsplattform für die Flüge von Großbritannien nach Deutschland den Preis nur in Pfund Sterling angegeben hatte. Das durfte sie allerdings tun, entschied der EuGH;

Für und Wider der Einführung einer Verbandsklage in der EU

Richtlinienvorschlag der EU-Kommission: Deutschland hat mit der soeben eingeführten Musterfeststellungsklage einen Sonderweg innerhalb der EU bei der kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherrechten beschritten. Dort wird schon seit einiger Zeit über die Etablierung einer Verbandsklage nachgedacht; inzwischen hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der noch heftig umstritten ist, vorgelegt. Anfang November fand auf Einladung des NRW-Justizministers Biesenbach und des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Ulrich Wessels in der Vertretung des Bundeslands bei der EU in Brüssel eine Podiumsdiskussion zum Thema Verbandsklagen statt. Repräsentanten der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Verbraucherorganisation und eines international agierenden Unternehmens diskutierten mit den beiden Gastgebern das Für und Wider des Kommissionsvorschlags.