BVerfG: Erforderliche Neuregelung des Saktionsregimes
Hartz IV: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich aktuell mit der Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen befasst und festgestellt, dass sich diese aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG). Nach Auffassung des BVerfG besteht jedoch eine Mitwirkungspflicht zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit: Wie eng sind hier die Grenzen der Bedürftigkeit zu setzen, welche Anforderungen sind hier an die Verhältnismäßigkeit zu stellen?