BVerfG: Erforderliche Neuregelung des Saktionsregimes

Hartz IV: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich aktuell mit der Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen befasst und festgestellt, dass sich diese aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG). Nach Auffassung des BVerfG besteht jedoch eine Mitwirkungspflicht zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit: Wie eng sind hier die Grenzen der Bedürftigkeit zu setzen, welche Anforderungen sind hier an die Verhältnismäßigkeit zu stellen?

Existenzminimumbericht vorgelegt

Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts: Im kommenden Jahr 2019 beträgt das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden 9.168 € jährlich und steigt in 2020 auf 9.408 €. Bei Ehepaaren wird der Wert für 2020 mit 15.540 € angegeben. Dies weist der von der Bundesregierung kürzlich vorgelegte 12. Existenzminimumbericht aus. Er ist alle zwei Jahre zu erstellen und hat zum Ziel, die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern zu bestimmen.