Persönlicher Kontakt zum Mandanten überwiegt noch

Berufsrechtsbarometer 2017: Das Soldan Institut hat im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2017, für das insgesamt 1.157 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt wurden, erstmals die Frage, welche Rolle Anwaltsverträge im Fernabsatz in der Berufspraxis tatsächlich spielen, näher untersucht. Danach bearbeiten 39 % und damit der größte Anteil der Befragten nach eigenen Angaben gar keine Mandate ohne den direkten persönlichen Kontakt zum Mandanten.

Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein

Verbraucherschutz: Auch Anwaltsverträge können den gesetzlichen Regeln für den Fernabsatz unterfallen und somit widerrufen werden. Da sich auch Rechtsanwälte moderner Vertriebsformen über Fernkommunikationsmittel, insbesondere über das Internet, bedienten, gebiete es der Schutz der Verbraucher, die Normen des Fernabsatzrechts auch hier anzuwenden. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liege – so der BGH – vor, wenn der Unternehmer die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen habe, die notwendig seien, um regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu bewältigen. Aber: