Meixner, Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz

Kapitalanlagerecht: Nach dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (hierzu bereits ZAP F. 8, S. 557) ist nun mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz die Rechtsangleichung an die grundlegenden EU-Finanzmarktregelwerke erfolgt. Für die anwaltliche Beratung von Privatanlegern bedeutet dies, dass zur Beurteilung der Rechtslage im Einzelfall das Normengeflecht aus komplexen nationalen und EU-Bestimmungen sowie das „Zusammenspiel“ beider Regelwerke beachtet werden muss.