Gut geschult durch das ganze Jahr

In vielen Kanzleien besteht kein konkretes Personalentwicklungskonzept. Damit aber die Mitarbeiter jeglicher Hierarchieebene immer von aktuellem Fachwissen profitieren, sollte regelmäßig und bedarfsgerecht für Seminare oder Schulungen gesorgt werden. Auch die notwendigen Fortbildungszeiten, die nach FAO jährlich aufgewendet und nachgewiesen werden müssen, sollten lieber gut geplant als unter Zeitdruck zum Jahresende ausgewählt werden. Wer den konkreten Schulungsbedarf einzelner Mitarbeiter oder den von Mitarbeitergruppen kennt, kann hierauf mit der konkreten Suche nach passenden Angeboten reagieren.

Lebenslanges Lernen als Kanzleileitbild

Die Rechtsdienstleistung ist einem stetigen Wandel unterworfen. Nicht nur, dass laufend aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslagen berücksichtigt werden müssen, sondern auch in technischer und organisatorischer Hinsicht müssen Kanzleien immer „up to date“ sein. Das bedeutet, dass alle Kanzleimitglieder sich in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich regelmäßig fortbilden sollten, aber auch fachübergreifende Themen dabei nicht zur kurz kommen dürfen. Wie wäre es z.B. mit einem Seminar zur internen Kommunikation, zum Zeitmanagement oder zur Außendarstellung der Kanzlei am Telefon?