Flohr, Entwicklungen im Franchiserecht
Update zum Franchiserecht: Die Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung beim Abschluss von Franchiseverträgen hat sich konkretisiert. Das gilt auch für die Differenzierung zwischen echten/unechten und gefragten/ungefragten Aufklärungspflichten, die sich mittlerweile durchgesetzt hat. Insoweit sind etwaige Vertragsunterlagen zur vorvertraglichen Aufklärung an die nunmehr wieder verstärkt den Franchise-Nehmer-Schutz betonende Rechtsprechung anzupassen. Der Beitrag bietet ein umfassendes Update zum Franchiserecht mit Praxishinweisen und gibt einen Überblick über die Rechtsentwicklungen u.a. im EU-Recht, das für die inhaltliche Gestaltung eines Franchisevertrags von Bedeutung ist. (aus: ZAP 7/2019)