Verjährungsstress vermeiden – bereits jetzt die Fristabläufe checken

Wie in jedem Jahr werden auch Ende 2019 in einigen Ihrer Akten möglicherweise Verjährungsfristen ablaufen. Hier gilt es, rechtzeitig zu handeln! Also entweder einen Verjährungsverzicht des Gegners einholen oder hemmende Maßnahmen einleiten. Zuvor ist hierzu häufig der Mandant noch intensiv zu beraten oder zumindest noch der Auftrag zu verschiedenen Tätigkeiten einzuholen.

BAG: Elektronischer Kalender

Fristenkontrolle: Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen anwaltliche Prozessbevollmächtigte ihren elektronischen Fristenkalender in der Weise führen wie einen herkömmlichen Fristenkalender. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass stets abzusichern sei, dass versehentliche Fehler oder Löschungen vermieden werden.

BGH: Fristenkontrolle bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders

Anwaltliches Organisationsverschulden: Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein anwaltliches Organisationsverschulden vor. Werden die Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender und die anschließende Eingabekontrolle in zwar mehrstufigen, aber ausschließlich EDV-gestützten und jeweils nur kurze Zeit benötigenden Arbeitsschritten am Bildschirm durchgeführt, besteht eine erhöhte Fehleranfälligkeit. Den Anforderungen, die an die Überprüfungssicherheit der elektronischen Kalenderführung zu stellen sind, wird durch eine solche Verfahrensweise nicht genügt. (BGH, Beschl. v. 28.2.2019 – III ZB 96/18, aus: ZAP 8/2019)